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Ehrenamtsfonds
vom 25.09.2019
Teaserbild des Landkreises Waldshut

Ehrenamtsfonds des Landkreises Waldshut
Förderanträge können weiterhin gestellt werden


Der Landkreis Waldshut verfügt über einen "Ehrenamtsfonds". Mit dem Fonds sollen ehrenamtlich Tätige finanziell entlastet oder Ehrenamtsprojekte überhaupt erst ermöglicht werden. Insbesondere sollen damit Tätigkeiten, Projekte und Initiativen aus den folgenden Bereichen finanziell unterstützt werden:

- Hilfsorganisationen
- Jugend, Familie, Soziales
- Naturschutz/Umwelt
- Bildung und Kultur
- Sport

Aus dem Ehrenamtsfonds stehen bis auf weiteres jährliche Mittel in Höhe von insgesamt 10.000 ? zur Verfügung. Die Höchstsumme für eine Förderung aus diesem Fonds beläuft sich in der Regel auf 2.500 ?. Die Minimalförderung beträgt 200,- ?. Die Tätigkeiten, Projekte und Initiativen müssen ehrenamtlich durchgeführt oder begleitet werden und einen direkten Bezug zum Landkreis Waldshut haben oder dort angesiedelt sein. Anträge können weiterhin gestellt werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppierungen und Einrichtungen.

Die vollständigen Förderkriterien und Förderantrag sind erhältlich beim Landratsamt Waldshut, Amt für Kultur, Archivwesen und Öffentlichkeit, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: 07751 / 86 7401, E-Mail: kultur@landkreis-waldshut.de. Sie sind außerdem abrufbar unter www.landkreis-waldshut.de/aktuelles-presse/Ehrenamtsfonds