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Öffentliche Bekanntmachung
vom 01.07.2022
Teaserbild Bebauungsplanentwurfs "Wiggenberg Ost 2.BA"

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 25. Mai 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Wiggenberg Ost 2.BA“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Hier sieht man den Planbereich des Bebauungsplanes Wiggenberg Ost 2.BA

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wiggenberg Ost 2.BA“ besteht aus Satzung, Begründung, Umweltbericht, Planteil sowie den textlichen Festsetzungen, welche vom

11.Juli 2022 bis einschl. 12. August 2022

(Auslegungsfrist) im Rathaus Lauchringen, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen, Zimmer 29, 1.OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden, öffentlich ausgelegt.


Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind, wie bereits erwähnt, auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Umweltbericht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift ebenfalls im Rathaus Lauchringen, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen, Zimmer 29, 1.OG, Bauamt, während der üblichen Dienststunden abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.

Lauchringen, 28.06.2022
Thomas Schäuble, Bürgermeister