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Neuausweisung
vom 16.12.2022
Teaserbild des eutrophierten Gebiets im Südosten des Landkreises Waldshut

Das Landwirtschaftsamt Waldshut informiert über die Neuausweisung des eutrophierten Gebiets im Südosten des Landkreises.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat bei der Kabinettssitzung am 29. November 2022 die Gebiete mit erhöhter Stickstoff- und Phosphat-Belastung neu abgegrenzt. Hiervon ist auch der Landkreis Waldshut betroffen.

Von der Neuausweisung der eutrophierten Gebiete sind folgende Gemeinden ganz oder teilweise betroffen:
Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Wutöschingen

Bei der Bewirtschaftung von Flächen im Nitratgebiet und eutrophierten Gebiet gilt über die bekannten Anforderungen der Düngeverordnung (DüV) hinaus § 13a der Düngeverordnung.
Des Weiteren gelten weiterhin die Anforderungen aus der bisherigen VODüVGebiete aus dem Jahr 2021.
Die Anforderungen sind im „Merkblatt zur VODüVGebiete und § 13a DüV“ zusammengefasst. Dieses ist unter www.duengung-bw.de  Informationen zu finden.

Unter folgender Webadresse können Sie die entsprechenden Schläge bzw. Flurstücke, welche nach Beschluss des Entwurfs der neuen Gebietskulisse im Nitratgebiet und eutrophierten Gebiet liegen einsehen:
https://lel.landwirtschaft-bw.de  –> Service & Downloads -> LEL Maps -> Pflanzliche Erzeugung -> Nitratgebiete und eutrophierte Gebiete

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die BBZ-Ausgabe Nr. 48 S. 19, sowie auf die Webseite des Landwirtschaftsamtes Waldshut, hinweisen. Hier finden Sie weitere Informationen:
https://waldshut.landwirtschaft-bw.de  ->Fachinformationen -> Düngung

Sollten Sie Fragen zu den zukünftig geltenden Regelungen der Düngeverordnung oder zur Betroffenheit einzelner Schläge haben, können Sie sich gerne an das Landwirtschaftsamt Waldshut wenden.

Ansprechpartnerin: Dr. Aleksandra Kaminski Tel.: 07751/ 865325 oder Email: aleksandra.kaminski@landkreis-waldshut.de