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Rauchverbot
vom 03.08.2007
Teaserbild in öffentlichen Gebäuden

Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden

am 01. August 2007 ist das Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten.
Ab sofort darf weder in Gaststätten (ohne abgetrennten Nebenraum), noch in öffentlichen Gebäuden geracht werden.

Das Rauchverbot gilt in unsrer Gemeinde u.a. für folgende öffentlichen Gebäude:

  • Rathaus
  • Hauptschule
  • Grundschulen
  • Kindergärten
  • Sport- und Gemeindehallen
  • Altes Rathaus Oberlauchringen
  • Altes Feuerwehrhaus Unterlauchringen
  • DRK- und Feuerwehrhaus
  • Waldhütten usw.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Rauchverbot bei privaten wie auch für öffentliche Veranstaltungen in unseren Einrichtungen gilt. Es gibt somit keine Ausnahmen bei z.B. Hüttenvermietungen, privaten Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in unseren Gemeindehallen, Konzerte, Tanz- oder Fasnachtsveranstaltungen in unseren Gemeindehallen.

Von der Regelung sind nur geschlossene Einrichtungen erfasst.