Virtuelles Sozialamt

Wohngeld/Arbeitslosengeld II (Hartz 4)/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Zuständig:
Herr Preiser, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 31 
Vertretung:
Frau Wölm, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 32

  • Auskunftserteilung

  • Formularausgabe und Antragsentgegennahme von
    • Wohngeld (Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer)
    • Arbeitslosengeld 2 (nur Weitergewährungsanträge, Erstanträge müssen direkt beim Landratsamt gestellt werden)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Erst- und Weitergewährungsanträge)
    • Übernahme von Pflegeheimkosten
    • Weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
    • Befreiung bzw. Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht
  • Müllgebühr und Nebenkostenabrechnung (Wasser und Abwasser etc.)
    Bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann die Übernahme beim Leistungsträger beantragt werden

    Auf Wunsch können die Anträge weiter geleitet werden an das
    Landratsamt Waldshut
    Kaiserstraße 110
    79761 Waldshut-Tiengen
    Tel.: 07751/86-0

  • Rundfunkbeitrag
    Die häufigsten Befreiungs- bzw. Ermäßigungsgründe sind der Bezug von Arbeitslosengeld 2 und von Grundsicherung nach SGB XII bzw. der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF"

    Auf Wunsch können die Anträge weiter geleitet werden an
    ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice

    50656 Köln
    Tel.: 018 59995 0400


  • Beantragung des Telefon-Sozialanschlusses:
    Antragsvoraussetzungen sind die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, der Bezug von BaföG und der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF". Der Sozialanschluss ist ausschließlich ein Angebot der Telekom AG und gilt nur für bestimmt Spezialtarife

    Auf Wunsch können die Anträge weiter geleitet werden an die Niederlassung der Telekom. Sie können auch direkt im T-Punkt abgegeben werden, zusammen mit den entsprechenden Nachweisen.


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