Virtuelles Sozialamt
Landesfamilienpass |
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Zuständig: Herr Preiser, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 31 Vertretung: Frau Wölm, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 32 Hinweis: Die Inhaber des Landes-Familienpass (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinbogen zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Einen Landes-Familienpass können erhalten:
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Landes-Familienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Personal- u. Kinderausweise sind ebenfalls mit zu führen. Bei der Antragstellung sind der Kindergeldnachweis und gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis, der Kinderzuschlagsbescheid, der Arbeitslosengeld-2-Bescheid oder der Nachweis für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor zu legen. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen für den Landesfamilienpass nicht mehr vorliegen, geben Sie ihn bitte dem Bürgermeisteramt zurück.
Dagegen sind die Gutscheine jährlich im Rathaus abzuholen. |
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