Virtuelles Standesamt

Eheschließung
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Verlobte, welche die Ehe miteinander eingehen wollen, haben hierzu ihre Eheschließung anzumelden. Für diese Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk ein Verlobter seinen Wohnsitz hat.

Auf dem Standesamt sind verschiedene Dokumente zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit vorzulegen. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird festgestellt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein sogenanntes Eheverbot entgegensteht.

Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.

In der Regel werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Weitere Informationen und welche individuell für Sie notwendigen Unterlagen Sie zur Eheschließung benötigen, erfahren Sie entweder bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt der Gemeinde Lauchringen, bei Frau Michaela Gmelin, Bürgerbüro im EG, telefonisch unter der Ruf-Nummer: 07741 / 6095-30 oder per E-Mail unter gmelin AT lauchringen.de.

Im Einzelfall, insbesondere wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist in der Regel immer eine vorherige persönliche Vorsprache erforderlich.
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