Hier finden Sie ein Schreiben von Bürgermeister Schäuble und das Anmeldeformular für die Notbetreuung für Kinder an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Eine Notbetreuung kann für folgende Eltern in Anpruch genommen werden: Demnach dürfen Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der
Alleinerziehende
-
einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen oder
bzw. im Home-Office arbeiten und
-
von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten und
-
keine
familiäre oder anderweitige Betreuung möglich ist
sowie Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig
ist, ab 16.12.2020 die Notbetreuung besuchen.
Hier finden Sie das Schreiben von Herrn Bürgermeister Thomas Schäuble.
Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Anmeldeschluss: 15.12.2020 um 19:00 Uhr
|