Gemeinderat
Die Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen setzt sich zusammen aus Herrn Bürgermeister Thomas Schäuble als Vorsitzender und 18 ehrenamtlichen Gemeinderäten. Alle fünf Jahre wird der Gemeinderat neu gewählt, die letzte Gemeinderatswahl fand am 26. Mai 2019 statt. Das Ergebnis dieser Wahl finden Sie hier...
Gremium im Juli 2019
1. Reihe von links: Felix Schreiner (CDU), Tobias Weißenrieder (CDU), Dr. Philipp Schmidt-Wellenburg (SPD), Oliver Roters (FW), Sven Dorn (SPD), Tanja Steinegger (FW), Rainer Höhl (FW), Dr. Veronika Bergdorf (FW), BM Thomas Schäuble (CDU)
2. Reihe von links: Günter Dick (CDU), Karl Stärk (CDU), Hermann Pfau (CDU), Dr. Stefan Weyhenmeyer (CDU), Ralf Öhler (CDU), Marion Hackel (SPD), Benjamin Scholz-Tautz (FW), Dr. Audrein James (SPD), Ulrich Schäfer (FW), Michael Brockmann (FW)
Bild: Torsten Boll
Dem Gemeinderat kommt als Vertretung der Bürger und Hauptorgan der Gemeinde die Entscheidung in allen Angelegenheiten der Gemeinde zu, soweit nicht nach dem Gesetz ausdrücklich der Bürgermeister zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Zur Erleichterung seiner Aufgaben kann der Gemeinderat beratende oder beschließende Ausschüsse. Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgte in der konstituierenden Sitzung, am 04.07.2019. Es wurden der Verwaltungsausschuss und der Technische Ausschuss gebildet.
Wählbar in den Gemeinderat sind Personen, die Bürger der Gemeinde sind. Das heißt, der Betreffende muß Deutscher im Sinne des § 1666 GG oder Unionsbürger sein und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Des weiteren muß er das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt 8 Jahre. Bürgermeister Thomas Schäuble trat seine erste Amtsperiode am 01. August 2002 an. Am 06. Mai 2018 wurde er in seinem Amt für weitere 8 Jahre bestätigt. Das Ergebnis der Wahl finden Sie hier...
Wählbar zum Bürgermeister sind ebenfalls Deutsche im Sinne des § 116 GG sowie Unionsbürger. Der Bewerber muß am Wahltag das 25., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates, Chef der Gemeindeverwaltung und oberster Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.