![]() |
Bürger - Dienstleistungen A-ZGrundbuch - Eintragung beantragenSie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem
Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich. Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und die Belastungen, die eventuell auf dem Grundstück liegen (zum Beispiel Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten).
Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:
Je nach Einzelfall
Die Eintragung ins Grundbuch müssen Sie beantragen. Informieren Sie sich dazu bei einem Notar, einer Notarin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.
keine je nach Geschäftswert Grundbucheinsichtsstelle
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das kommunale Grundbuchamt in Lauchringen am 26. Juni 2017 aufgehoben! Das neue Grundbuchamt für den Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen wird nun zentral vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen geführt. Ersatzweise wrude im Rathaus eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit in ein Grundbuch Einsicht zu nehmen Grundbuchauszüge zu erhalten bzw. zu beantragen Grundbuchanträge beurkunden zu lassen Grundschulden- und Hypotheken zu bestellen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen zu lassen Die Grundbucheinsichtsstelle befindet sich im Rathaus Lauchringen, Hohrainstr. 59, 1. Obergeschoss Zimmer Nr. 27 Ansprechpartnerin ist Frau Irina Homs Dias Tel:: 07741 9095 21 E-Mail: homsdiaz@lauchringen.de Vertretung: Herr Robert Bank Tel.: 07741 6095 22 E-Mail: bank@lauchringen.de Die Grundbucheinsichtsstelle hat zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses Lauchringen geöffnet. Diese sind derzeit am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, am Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, bevor Sie zur Grundbucheinsichtstelle kommen! Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist in Ausnahmefällen eine Einsichtnahme in das Grundbuch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
| |||||||
|