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Das Kreisforstamt informiert:
Änderung bei der forstlichen Förderung vom 30.06.2023

Hinweise zur Förderperiode 2023 und 2024

Für eine Herbstpflanzung im Jahre 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Eine Bewilligung von Fördergeldern ist für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Geplante Maßnahmen der Pflanzung und Kultursicherung müssen auf 2024 verschoben werden, wenn dafür eine Förderung beansprucht wird.

Hintergrund sind Abstimmungen zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Änderungen in der Förderung der Forstwirtschaft. Dies hat konkrete Auswirkungen auf die Maßnahmen der Schadholzaufarbeitung, das Hacken und Entrinden von Schadholz, den Transport auf Trocken- oder Nasslager sowie das Borkenkäfermonitoring. Die Ausfinanzierung dieser Fördertatbestände ist nur noch für das Jahr 2023 gesichert und die Förderanträge zu diesen Bereichen müssen bis spätestens 13. Oktober 2023 dem Kreisforstamt vorliegen.

Für die im Frühjahr 2023 beantragten Maßnahmen im Bereich Pflanzung, Kultursicherung und Bewässerung von Kulturen im Sommer muss der Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Belegen bis zum 02. Oktober 2023 dem Kreisforstamt vorgelegt werden – danach ist eine Auszahlung nicht mehr möglich und die Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium) wird nach diesem Termin die Bewilligungen förmlich zurückziehen.

Wir gehen davon aus, dass auch in der nächsten Förderperiode ab 2024 die Kulturbegründung und die Schadholzaufarbeitung wie gewohnt förderfähig sein werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Georg Freidel, georg.freidel@landkreis-waldshut.de, Telefon: 07751 – 86 33 43

Außerdem steht Ihnen die Förderhotline des Kreisforstamtes unter der Nummer 07751 – 86 33 33 immer dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung