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Parken auf Feld- und Waldwegen
sowie auf Zuwegungen zu den Naherholungsgebieten vom 18.08.2023

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

ob Pilze sammeln, mit dem Hund spazieren gehen, joggen oder sich einfach nur eine Auszeit gönnen: Unsere Bachläufe, Wälder, Wiesen, und Felder sind beliebte Naherholungsgebiete, die Viele oft mit dem Auto anfahren. Dort angekommen stellt sich dann die Frage: Wohin mit dem Fahrzeug?

Leider konnte in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden, dass immer öfters Autos auf den Banketten von Forst- oder Landwirtschaftswegen oder direkt am Rand von Wäldern, oftmals die Durchfahrt für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge behindern. Forst- und Landwirten ist es dann oft nur erschwert möglich, ihre Flächen zu erreichen und zu bewirtschaften.

Auch werden zunehmend die für den Rad- oder Fußgängerverkehr angelegten Zuwegungen zu den Naherholungsgebieten an z.B. Wutach, Steina oder den sonstigen Bachläufen unerlaubt zugeparkt.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, möglichst nur ausgewiesene Wanderparkplätze oder die zahlreichen Parkplätze im Freizeitgebiet and er Wutach zu nutzen. Bitte parken Sie so, dass auch große landwirtschafte Nutzfahrzeuge die Straßen und Wege jederzeit passieren können und beparken Sie nicht die Zuwegungen zu den Naherholungsgebieten. Denn wer die Bachläufe, Wälder, Felder und Wiesen als Erholungsorte schätzt, verhält sich entsprechend rücksichtsvoll und respektiert Natur und Umwelt.