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Öffentliche Bekanntmachung | |
des Regierungspräsidiums Freiburg | vom 15.03.2024 |
Die Schwab Energie GmbH, Breiteweg 1, 79787 Lauchringen, beantragt für den Standort Flurstück Nr. 482, Gemarkung Lauchringen, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Satelliten BHKW-Anlage. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von zwei Satelliten-Blockheizkraftwerken (BHKW) mit jeweils 3.608 kW FWL, die Errichtung eines Gasspeichers mit einem Volumen von ca. 18.500 m³, die Errichtung eines Puffertanks mit einem Volumen von 1.000 m³, die Errichtung von zwei Trafos mit einer Kapazität von je 2.000 kVA sowie einer PV-Anlage mit 30 kWPeak. Des Weiteren soll eine Fläche für die Aufstellung einer mobilen Hackschnitzelheizung für den Notfall vorgehalten werden. Die in der Anlage produzierte Wärme soll das örtliche Nahwärmenetz der Gemeinde Lauchringen und der produzierte Strom das öffentliche Stromnetz der Gemeinde versorgen. Die Neuerrichtung der Anlagen soll auf dem Grundstück Flst.Nr. 482, der Gemarkung und Gemeinde Lauchringen, im Außenbereich erfolgen. Nach der Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10, 16 und 19 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie der Nummern 1.2.2.2 und 9.1.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Vorhaben ist gemäß der Nummern 1.2.2.2 und 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich. Bei dem Vorhaben handelt sich um eine störfallrelevante Änderung einer Anlage der unteren Klasse. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen von Montag, den 25.03.2024, bis einschließlich Dienstag, den 02.04.2024, bei den folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus: Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren. Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Entscheidung über den Antrag wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-freiburg.de unter „Service“ „Bekanntmachungen“ und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von Referat 51 (Recht und Verwaltung) und Referat 54.2 Industrie/Kommunen Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft, des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an die Vorhabenträgerin und ihre Beauftragten sowie die fachlich mit dem Verfahren befassten Behörden zur Auswertung weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Behörde für das immissionsschutzrechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO. Sowohl die Vorhabenträgerin als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg (u. a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/Documents/Datenschutzerklaerung_RPen.pdf
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