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Rauchverbot | |
in öffentlichen Gebäuden | vom 03.08.2007 |
Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden am 01. August 2007 ist das Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Das Rauchverbot gilt in unsrer Gemeinde u.a. für folgende öffentlichen Gebäude:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Rauchverbot bei privaten wie auch für öffentliche Veranstaltungen in unseren Einrichtungen gilt. Es gibt somit keine Ausnahmen bei z.B. Hüttenvermietungen, privaten Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in unseren Gemeindehallen, Konzerte, Tanz- oder Fasnachtsveranstaltungen in unseren Gemeindehallen. Von der Regelung sind nur geschlossene Einrichtungen erfasst.
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