Hüttenbelegungsplan - Neuer Eintrag - Wiggenberghütte

Bitte beachten: die Hüttengebühr wurde ab 01.01.02020 auf 190,00 Euro angehoben.

Sie können hier neue Termine für den Hüttenbelegungskalender der Gemeinde Lauchringen eintragen. Bitte gehen Sie äußerst sorgfältig vor. Die Termine werden erst im Nachhinein freigegeben. Fehlende Angaben können durch die Administration der Site behoben werden. Die mit einem » versehenen Angaben sind Pflichtangaben. Sollten Sie diese nicht ausfüllen, wird der Eintrag nicht vorgenommen und Sie bekommen eine Benachrichtigung vom System. Bei sinnlosen Angaben werden diese sofort gelöscht. Beachten Sie bitte ferner, daß Ihr Wunschtermin unter Umständen belegt sein könnte. Das System macht Sie dann auf diesen Umstand aufmerksam.

Hinweise zur Online-Buchung
Nachdem Sie sich Ihren Wunschtermin reserviert haben und dabei einen der drei Zahlungswege bei Reservierung der Wiggenberghütte angegeben haben, erscheint dieser gelb auf dem Hüttenbelegungskalender.

Für die Wiggenberghütte müssen Sie den Mietpreis in Höhe von 190 Euro sowie die Kaution in Höhe von 200,00 Euro innerhalb einer Woche an die Gemeinde bezahlen.
Wir bieten Ihnen drei Wege dafür an:

  • Abbuchungsermächtigung: Diese können Sie sich hier downloaden und ausdrucken.
    Bitte schicken oder faxen 07741/6095-45 Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Abbuchungsermächtigung innerhalb von einer Woche zu. Wir werden den Anzahlungsbetrag danach von Ihrem Konto abbuchen.
  • Überweisung: Sie überweisen uns den Betrag unter Angabe der Waldhütte, den Belegungstag und dem Namen des Mieters innerhalb von einer Woche auf eines unserer Bankkonten. Die Bankverbindungen finden Sie hier...
  • Bareinzahlung: Sie kommen innerhalb einer Woche auf dem Rathaus vorbei und zahlen den Betrag bar beim Bürgerbüro ein.

Da zur Zeit noch keine digitale Signatur sowie ein Bezahlverfahren für gebührenpflichtige Angebote der Gemeinden in geeigneter Weise vorliegen, können wir Ihnen leider noch keinen einfacheren Weg der Bezahlung der Reservierungsgebühr anbieten.

Sobald die Mietgebühr bei uns eingegangen ist, wird der Termin im Hüttenbelegungskalender rot eingetragen und ist somit fest eingebucht.
Sollte die Abbuchungsermächtigung oder das Geld nicht innerhalb von einer Woche bei uns eingegangen sein, werden wir den von Ihnen vorbelegten Termin wieder frei schalten. Er erscheint dann im Hüttenbelegungskalender wieder in grün und kann somit wieder bebucht werden.

Sie befinden Sich in der Eingabe für die Wiggenberghütte
Hier wird der Name der Person eingetragen, die die Hütte anmietet. Dies MUSS ein realer Name sein.
Die Angabe des Geburtsdatums ist notwendig, da wir feststellen müssen, ob Sie über 18 sind.
Hier wird die Adresse der Person eingetragen, die die Hütte anmietet. Straße und Hausnummer kommen hier herein.
Hier wird die PLZ der Person eingetragen, die die Hütte anmietet. Die Postleitzahl kann maximal 5 Stellen beinhalten.
Hier wird der Ort der Person eingetragen, die die Hütte anmietet.
Hier wird die Telefonnummer der Person eingetragen, die die Hütte anmietet. Bitte geben Sie diese mit der Vorwahl an!
Hier wird die E-Mail-Adresse der Person eingetragen, die die Hütte anmietet. Bitte geben Sie eine korrekte E-Mailadresse ein. Sollte die E-Mailadresse nicht funktionieren, wird die Belegung gelöscht.
Hier wird die Faxnummer der Person eingetragen, die die Hütte anmietet eingetragen. Dies ist keine Pflichtangabe.
Wählen Sie hier aus, welche Zahlungsart angewendet werden soll.
Geben Sie hier den Beginn der Veranstaltung an. Bitte wählen Sie auch eine Uhrzeit aus.
Geben Sie hier das Ende der Veranstaltung an. Bitte wählen Sie auch eine Uhrzeit aus.
Bitte geben Sie hier an, was der Grund der Veranstaltung ist. Bei einer Geburtstagsfeier bitten wir um die Angabe des Geburtsjahres des Geburtstagskindes.
Betriebsfeier
Geburtstagsfeier, Geburtsjahr des Geburtstagskindes:
Abschlussfeier
Taufe
Polterabend
Konzert
Sonstiges:
 


Rauchverbot
Bitte beachten Sie, dass in allen öffentlichen Gebäuden seit 01.08.2007 sowohl für private als auch öffentliche Veranstaltungen Rauchverbot gilt.