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Bodenrichtwerte

Wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz ist die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten als Grundlage für Wertermittlungen aller Art. Die Bodenrichtwerte dienen ferner der steuerlichen Bewertung und werden anlassbezogen als besondere Bodenrichtwerte für den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) ermittelt.

Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Grundstückszuschnitt. Sie sind bezogen auf Grundstücke, deren Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (Bodenrichtwertgrundstücke). Sie beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.

Die Bodenrichtwerte werden möglichst flächendeckend und differenziert für die im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegenden Grundstücke ermittelt, soweit ihre Nutzung nicht öffentlichen Zwecken vorbehalten ist. In Baden-Württemberg sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis spätestens am 30. Juni des Folgejahres ortsüblich bekannt zu geben.

Die Veröffentlichung geschieht üblicherweise in Karten- und/oder Listenform.

Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Über die Bodenrichtwertzonen hinaus können Sie bei der Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter die Bodenrichtwerte für Einzelgrundstücke anfragen. Hierzu ist erforderlich, dass Sie ein "berechtigtes Interesse" belegen, also dass Sie z.B. Eigentümer, Erbe oder Käufer sind.

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
Schriftliche Bodenrichtwertbestätigungen können Sie in Lauchringen gebührenfrei erhalten. Diese werden auf formlosen oder schriftlichen Antrag hin für Sie ausgestellt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiter.
Satzung
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen
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