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Lohnsteuerkarte
Für 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarte mehr -
die Zukunft ist elektronisch
Bisher wurden jedes Jahr im Laufe des Oktobers die Lohnsteuerkarten den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Die letzte Zustellung dieser Art fand im Oktober 2009 statt.
Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte?
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Der Arbeitgeber benötigt bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2013 sollen diese Informationen (Elektronischen LohnSteuer-AbzugsMerkmale – ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.
Was ändert sich für Sie als Arbeitnehmer?
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens (01.01.2013) ihre Gültigkeit. Deshalb werden den Bürgerinnen und Bürgern für das Jahr 2011keine Lohnsteuerkarten zugestellt. Die enthaltenen Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 (z.B. Freibeträge) werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 und 2012 zugrunde gelegt.
Sollten sich Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet die Eintragungen anpassen zu lassen.
Alle Änderungen und Eintragungen ab dem 01.12.2010 werden ausschließlich beim Ihrem zuständigen Finanzamt vorgenommen.
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Bitte beachten:
Alle Änderungen und Eintragungen ab dem 01.12.2010 werden ausschließlich beim Ihrem zuständigen Finanzamt vorgenommen.
Alle Änderungen und Eintragungen ab dem 01.12.2010 werden ausschließlich beim Ihrem zuständigen Finanzamt vorgenommen.
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bei Nebenverdienst angeben
- Lohnsteuerermäßigung beantragen
- Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen