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Hausmüll entsorgen

Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.

Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie zum Beispiel Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen.
Die Sammelste
llen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an.
Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
Der Einzelhandel ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bis 25 cm Kantenlänge verpflichtet (ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m²).

Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.

Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Sonstiges
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Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Den aktuellen Müllkalender sowie Informationen über die nächsten Abfuhrtermine in der Gemeinde Lauchringen erhalten Sie hier.
Verwandte Dienstleistungen
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