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Überführung einer Leiche

Mit der Überführung der Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge und kümmern sich auch um alle Formalitäten.

Bei der Überführung einer Leiche im Inland kann ein Leichenpass dann erforderlich sein, wenn sie in ein Bundesland gebracht wird oder durchquert, das einen Leichenpass verlangt.

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich. AUßerdem müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer beachtet und die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und/oder Seeweg erfüllt werden. Informationen hierzu erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder sowie die Bestattungsunternehmen. 

Hinweis: Die Überführung einer Leiche ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestattung vorliegen und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.

Mitarbeiter
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Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Weitere Informationen und welche individuell für Sie notwendige Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie entweder bei einer persönlichen Vorsprache beim Ordnungsamt der Gemeinde Lauchringen, bei Frau Michaela Gmelin, Bürgerbüro im EG, telefonisch unter der Ruf-Nummer: 0 77 41/60 95-30 oder per E-Mail unter gmelin(at)lauchringen.de
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