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Überführung einer Leiche ins Ausland

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich und es sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten.

Hinweis: Informationen zur Überführung ins Ausland erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder. 

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
Bei der Überführung sind folgende Dokumente/Unterlagen mitzuführen:

  • Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass der Verstorbene schon vor der Beurkundung bestattet werden darf
  • bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung
  • bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen
  • Leichenpass
Tipp: Sie können sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrungen in der Überführung von Verstorbenen in das Ausland besitzt und nachweisen kann, beraten lassen und dieses mit der Durchführung der Überführung beauftragen.

Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise

Weitere Informationen und welche individuell für Sie notwendige Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie entweder bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt der Gemeinde Lauchringen, bei Frau Michaela Gmelin, Bürgerbüro im EG, telefonisch unter der Ruf-Nummer: 0 77 41/60 95-30 oder per E-Mail unter gmelin(at)lauchringen.de

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