Dienstleistungen A-Z
Bauen
Sie haben sich entschlossen zu bauen.
Wir sind bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn des Verfahrens alle Antragsunterlagen vollständig vorgelegt werden.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Antrag unter Beteiligung von verschiedenen Fachbehörden und Stellen auf seine individuelle Besonderheit hin geprüft werden muss.
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Bauamt Sachbearbeiterin
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Stellvertretender Leiter des Ortsbauamtes
Es gibt das
- Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Kenntnisgabeverfahren
- Bauvoranfrageverfahren
- Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
- Barrierefreies Bauen
Ein persönliches Beratungsgespräch vorab mit einem der zuständigen Sachbearbeiter wird empfohlen. Er wird Ihnen helfen, das Verfahren bestmöglich vorzubereiten, um eine kurzfristige und sachgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.
- Barrierefreies Bauen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauplätze / Baugrundstücke
- Baurechtliche und bautechnische Beratung
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Entwässerungsgenehmigung
- Erdaushubbeseitigung
- Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen
- Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
- Hoch- und Tiefbau
- Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
- Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen
- Wohnungsbauförderung