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Entwässerungsgenehmigung

Die Herstellung oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation bedarf einer Genehmigung nach § 15 der gemeindelichen Abwassersatzung.

Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Formular & Online-Prozess
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren führt die Gemeinde Lauchringen durch.

Die technische Beratung und Prüfung, sowie Abnahme erfolgt durch die Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
Aus dem Antrag müssen Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein.

Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanälen und der vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Abscheider, Kleinkläranlagen, geschlossenen Gruben, Brunnen, usw.
  • Grundrisse des Untergeschosses
  • (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse.
  • Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile
  • im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitung mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällverhältnisse, der Höhenanlage der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals einschließlich Schächte, bezogen auf Normalnull.
  • Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals einschließlich Schächte, Lage der Anschlussstelle) können bei der Gemeinde Lauchringen angefragt werden oder, müssen, wenn nicht vorhanden, vor Ort durch den Antragsteller bzw. dessen Planer aufgemessen werden.

Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen
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