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Brandverhütungsschau

Eine Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist daher in allen baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet sind.

Der Brandverhütungsschau unterliegen insbesondere Hochhäuser, Krankenhäuser, Alten- und Altenpflegeheime, Beherbergungsbetriebe, Schulen und Kindergärten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Diskotheken, Gewerbebetriebe, Lagerräume usw. Die Brandverhütungsschau wird grundsätzlich alle fünf Jahre von der zuständigen Baurechtsbehörde mit einem Brandschutzsachverständigen durchgeführt.

Rechtsgrundlage: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)


Zuständig ist das Landratsamt Waldshut.

Amt: Baurechtsamt
Homepage: www.landkreis-waldshut.de
E-Mail: post(at)landkreis-waldshut.de

Telefon-Nr.: 0 77 51 / 86 -0

Satzungen
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