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Bauabnahmen und Baukontrollen

Die errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlußabnahme zu unterziehen.

Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert.

Die Bauabnahmen und Baukontrollen werden von der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Waldshut durchgeführt, nicht von der Gemeinde.

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