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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune. Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der zukünftigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde.
Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch ( BauGB ) und die Baunutzungsverordnung ( BauNVO ). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung.

Es enthält außerdem die Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzungen, die Zulässigkeit von Vorhaben,die Bodenordnung u.a.. Die Baunutzungsverordnung beinhaltet die Regelungen über die zulässige Art der baulichen Nutzung und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes.

Die Bauleitplanung ist normalerweise in 2 Stufen aufgebaut:

Die 1. Stufe ist der Flächennutzungsplan. Dieser wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Für die Gemeinde Lauchringen ist der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldshut-Tiengen gültig. Er umfasst den Entwicklungszeitraum bis zum Jahr 2010. Der Flächennutzungsplan ist der Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung. In ihm werden die bestehenden sowie die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt. Ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung in die verbindlichen Bauleitplanung besteht jedoch nicht.

Die 2. Stufe ist der Bebauungsplan. Dieser wird auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Die im Flächennutzungsplan aufgezeigten Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich. Der Bebauungsplan umfasst ein Teilgebiet einer Kommune. Die im Plan und in den Textteilen fixierten Festsetzungen werden vom Gemeinderat als Satzungen beschlossen. Dadurch gelten für alle Bürger im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben erstellen wollen, die gleichen Vorschriften.

In einigen Fällen wird als Zwischenstufe vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes ein (informeller) Rahmenplan aufgestellt. In einigen Fällen kann dieser auch den Bebauungsplan ersetzen. Rahmenpläne umfassen oftmals größere Gebiete einzelner Stadtteile.

Im Rahmen von Verkehrsplanungen im Stadtgebiet oder auch bei gemeindeübergreifenden Straßenbauvorhaben sind es die sogenannten Planfeststellungsverfahren, die eine weitere Möglichkeit der Schaffung von Planungsrecht darstellen.

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Weitere Informationen und welche individuell für Sie notwendige Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie entweder bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt der Gemeinde Lauchringen, bei Frau Michaela Gmelin, Bürgerbüro im EG, telefonisch unter der Ruf-Nummer: 0 77 41/60 95-30 oder per E-Mail unter gmelin(at)lauchringen.de
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