Dienstleistungen A-Z
Fundsachen
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen.
Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde (Fundbüro) anzuzeigen.
Fundanzeigen werden schriftlich, mündlich oder fernmündlich im Fundbüro der Gemeindeverwaltung Lauchringen entgegengenommen.
Das online Fundbüro der Gemeinde Lauchringen finden Sie hier...
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin
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Bürgerbüro, stellvertretende Leitung Standesamt, Standesbeamter
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin, Standesbeamtin
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin
Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bis zu einem Wert von 50,00 Euro ist gebührenfrei
Bei Sachen über 50,00 Euro Wert 6,50 Euro/Fall Mindestgebühr
ansonsten 3,25 % des Wertes der Fundsache.
Bei Tieren zzgl. entstehender Unterbringungskosten 18,00 Euro/Fall