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Mahnungen und Vollstreckungswesen

Die öffentlichen Verwaltungen sind auf pünktlichen Eingang ihrer Steuern und sonstigen Geldforderungen angewiesen.
Es ist finanziell untragbar, Kassenkredite zu hohen Zinsen aufzunehmen, wenn gleichzeitig hohe Einnahmerückstände bestehen. Deshalb wird auf die fortlaufenden Überwachung des rechtzeitigen Zahlungseingangs besonderen Augenmerk gelegt.

Die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen richtet sich nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG). Der Beitragung und Zwangsvollstreckung unterliegt das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners. Für die Zwangsvollstreckung von privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung durch das Amtsgericht) angewendet.

Bevor die Beitreibung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, sollte sich der Schuldner mit der Vollstreckungsbehörde in Verbindung setzten um über die Möglichkeiten von Ratenzahlung oder Stundung der Forderung zu sprechen.

Ablauf des Beitreibungsverfahren (öffentlich-rechtliche Geldforderungen)

  • Mahnung
  • Vollstreckungsauftrag bzw. -verfügung oder Vollstreckungsersuchen
  • Zwangsvollstreckung, z.B. Vollstreckungsbeamte oder staatlicher Gerichtsvollzieher durch Pfändung in das bewegliche Vermögen; Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohn), Pfändung von Bank- und Sparguthaben , Pfändung von Lebensversicherungen, Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch bis hin zur Zwangsversteigerung von Grundbesitz
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