Dienstleistungen A-Z
Meldebestätigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis, dass jemand unter der angegebenen Adresse auch gemeldet ist.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z. B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Dem Bürger wird auf Antrag zum Nachweis der zu seiner Person gespeicherten Daten eine Bescheinigung mit nachfolgendem Inhalt ausgestellt:
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Familienname,
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Vornamen,
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Doktorgrad,
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Geburtsdatum,
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Geburtsort,
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Anmeldedatum in der Gemeinde,
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Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnung) und
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aktuelle Anschrift (in der Gemeinde)
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin
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Bürgerbüro, stellvertretende Leitung Standesamt, Standesbeamter
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin, Standesbeamtin
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin
Eine Meldebestätigung kann beantragt werden für eine:
- Einzelperson oder
- Familie
und kostet jeweils 6,50 €