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Bauwasserzins

Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben.
Mitarbeiter
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Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

1. Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubik umbauter Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrundegelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei.
Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrundegelegt.

2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 3 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrundegelegt.
Bauwerke, mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei.

Je Kubikmeter pauschaler Wasserverbrauch werden 1,74 Euro + 7 % MWST berechnet

Satzung
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Zugehörigkeit zu
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