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Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Team
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Team
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Formular & Online-Prozess
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Formular & Online-Prozess
Voraussetzungen
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Voraussetzungen


Abmeldung einer Wohnung

Die Abmeldung einer Wohnung ist wie bisher nur bei Wegzug in das Ausland bzw. Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich. In diesen Fällen ist auch eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug erforderlich.

Die Abmedung einer Wohnung sollte in einem Zeitfenster von einer Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Wer möchte, kann eine Auslandsanschrift hinterlassen, um z.B. im Zusammenhang von Wahlen erreichbar zu bleiben.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt zukünftig nur noch bei der Meldbehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf
Für die Abmeldung müssen Sie den vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Das Formular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Unter der Rubrik "Formulare" steht Ihnen das Formular auch zu
Download zur Verfügung.

Führt die Gemeinde das Melderegister elektronisch, müssen Sie den Meldeschein nicht ausfüllen. Erscheinen Sie persönlich bei der Meldebehörde, bestätigen Sie dort auf einem Ausdruck die Richtigkeit Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift.


Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Zum Nachweis Ihrer Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen bei einem gemeinsamen Meldeschein (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, bitte Geburtsurkunde mitbringen)
  • Wohnungsgeberbescheinigung
Frist/Dauer
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Frist/Dauer
Sie müssen sich innerhalb einer Woche abmelden oder innerhalb von zwei Wochen nach Auszug
Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

keine

Sonstiges
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Sonstiges

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Verwandte Dienstleistungen
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Verwandte Dienstleistungen