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Schwerbehindertenausweis

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Außerdem muss die Person in der Bundesrepublik wohnen oder hier beschäftigt sein.

Als gesundheitliche Merkmale sind auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt:

G= Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aG= Außergewöhnlich gehbehindert
H= Hilflos
Bl= Blind
Gl= Gehörlos
B= Ständige Begleitung notwendig
RF= Rundfunkgebührbefreiung
Mitarbeiter
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Mitarbeiter
  • Bürgerbüro, stellvertretende Leitung Standesamt, Standesbeamter
Team
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Team
Formular & Online-Prozess
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Formular & Online-Prozess
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf
Jeder Mensch mit Behinderung kann bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt einen Antrag stellen. Der Antrag kann formlos oder direkt mit dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Nur in Ausnahmefällen wird ein Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt.
Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen
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