Dienstleistungen A-Z
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
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Leitung Bürgerbüro, Standesbeamtin, Ordnungsamt
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
keine
Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen:
§ 4 Verwaltungsgebühren:
Die Gebühren betragen
für die Erstellung eines Leichenpasses 10,00 EUR
§ 4 Verwaltungsgebühren:
Die Gebühren betragen
für die Erstellung eines Leichenpasses 10,00 EUR
keine
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Weitere Informationen und welche individuell für Sie notwendige Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie entweder bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt der Gemeinde Lauchringen, bei Frau Michaela Gmelin, Bürgerbüro im EG, telefonisch unter der Ruf-Nummer: 0 77 41/60 95-30 oder per E-Mail unter gmelin(at)lauchringen.de