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Wahlschein beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin
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Bürgerbüro Sachbearbeiterin
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
* persönlich
* durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
* schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
* Familiennamen
* Vornamen
* Geburtsdatum
* Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
* Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
* über Online-Formulare im Internet. Die Gemeinde Lauchringen hat die Formulare während der einzelnen Wahlphasen hier für Sie online gestellt....
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.
keine
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
- § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)
- § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)
- § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen