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Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

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Sonstiges
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Sonstiges

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.

Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Informationen zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft erhalten Sie beim Landratsamt Waldshut:

Amt: Ordnungsamt
Homepage: www.landkeis-waldshut.de
E-Mail: post(at)landkreis-waldshut.de

Telefon-Nr.: 0 77 51/86 -0
Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen
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