Dienstleistungen A-Z
Wohnungsbauförderung
Die Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.
Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de.
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:
- Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
- Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
- Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
- Mietwohnungsbau
Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.
Antragsformulare sind direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.
Gebühren fallen keine an.
Des Weiteren bleibt es Ihnen freigestellt, sich direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Waldshut zu wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Amt: Baurechtsamt
Homepage: www.landkreis-waldshut.de
E-Mail: post(at)landkreis-waldshut.de
Telefon-Nr.: 0 77 51/86 -0
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Amt: Baurechtsamt
Homepage: www.landkreis-waldshut.de
E-Mail: post(at)landkreis-waldshut.de
Telefon-Nr.: 0 77 51/86 -0