Dienstleistungen A-Z

Wohnungsbauförderung

Die Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.

Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:

  • Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
  • Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
  • Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
  • Mietwohnungsbau

Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.

Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.

Antragsformulare sind direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Gebühren fallen keine an.

Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Des Weiteren bleibt es Ihnen freigestellt, sich direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Waldshut zu wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Amt: Baurechtsamt
Homepage: www.landkreis-waldshut.de
E-Mail: post(at)landkreis-waldshut.de

Telefon-Nr.: 0 77 51/86 -0
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