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Bestattungsarten

Obwohl viele Menschen den Gedanken an den Tod verdrängen, ist es sinnvoll schon zu
Lebzeiten bestimmte Fragen zu klären, die in diesem Zusammenhang entstehen. Die
diesbezüglich getroffenen Entscheidungen sollten mit nahestehenden Personen
besprochen und auch eventuell schriftlich niedergelegt werden.
Eine schriftliche Erklärung sollte zusammen mit den persönliche Unterlagen
(Stammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde o.ä.) aufbewahrt werden. Eine Hinterlegung im Testament ist nicht sinnvoll, da dieses meist erst nach der Beisetzung geöffnet wird.

In welcher Weise die Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich geäußert hat.

Liegt keine Willensäußerung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, die Eltern, Enkel und die übrigen Verwandten sowie die Verlobten. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

Folgende übliche Bestattungsarten werden unterschieden:

• Erdbestattung
• Feuerbestattung
• Seebestattung

Mitarbeiter
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Weitere Hinweise
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Weitere Informationen und welche individuell für Sie notwendige Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie entweder bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt der Gemeinde Lauchringen, bei Frau Michaela Gmelin, Bürgerbüro im EG, telefonisch unter der Ruf-Nummer: 0 77 41/60 95-30 oder per E-Mail unter gmelin(at)lauchringen.de
Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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