Dienstleistungen A-Z
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich durch Linienbusse im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Beförderungszeiten sind auf die Schulzeiten abgestimmt. Die Kosten für die Busbeförderung werden vom Landkreis Waldshut getragen. Für die weiterführenden Schulen werden die Eltern nach der entsprechenden Satzung des Landkreises zur einer Eigenbeteiligung herangezogen.
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Schulsekretärin
Anträge auf Schülerbeförderung sind grundsätzlich im Sektretariat der jeweiligen Schule zu stellen.
Zuständig ist:
Zuständig ist:
- Grundschule Unterlauchringen
Frau Jonek - Grundschule Oberlauchringen und Werkrealschule Lauchringen
Frau Berger
Erstattungsanträge werden nicht rückwirkend bewilligt.