Dienstleistungen A-Z

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich durch Linienbusse im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Beförderungszeiten sind auf die Schulzeiten abgestimmt. Die Kosten für die Busbeförderung werden vom Landkreis Waldshut getragen. Für die weiterführenden Schulen werden die Eltern nach der entsprechenden Satzung des Landkreises zur einer Eigenbeteiligung herangezogen.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf
Anträge auf Schülerbeförderung sind grundsätzlich im Sektretariat der jeweiligen Schule zu stellen.

Zuständig ist:

Frist/Dauer
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Frist/Dauer
Erstattungsanträge werden nicht rückwirkend bewilligt.
Verwandte Dienstleistungen
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