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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Team
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Team
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Formular & Online-Prozess
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Formular & Online-Prozess
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Frist/Dauer
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Frist/Dauer

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

keine

Sonstiges
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Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Meldeverordnung Baden-Württemberg

  • § 9 Datenübermittlungen

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Alle Jubilare, die dies in den letzten Jahren bereits gemeldet haben, brauchen es nicht mehr zu tun. Die Nichtveröffentlichung bleibt solange bestehen, bis sie wiederrufen wird.
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu