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Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bei Nebenverdienst angeben

Beginnen Sie ein zweites Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis bezeichnen möchten. Das gleiche gilt, wenn Sie bereits in zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen stehen und ein weiteres hinzukommt.

Der Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis, das Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis benennen, wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert. Alle weiteren Arbeitslöhne werden nach Steuerklasse VI besteuert. Diese werden auch als weitere Arbeitsverhältnisse bezeichnet.

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI sollte beim niedrigeren Arbeitslohn beziehungsweise den niedrigeren Arbeitslöhnen erfolgen.

Team
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Team
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

Ihr neuer Arbeitgeber

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie haben gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf
Ihr Arbeitgeber wird Sie zu Beginn der Beschäftigung nach der Lohnsteuerkarte fragen. Wenn Sie bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der erste Arbeitgeber die bisher ausgestellte Lohnsteuerkarte. Sie müssen daher bei Ihrem zuständigen Finanzamt persönlich oder schriftlich eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen.
Handelt es sich um eine dritte Beschäftigung, enthält auch diese Lohnsteuerkarte die Steuerklasse VI.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben, erhalten Sie keine zweite Lohnsteuerkarte, sondern eine Ersatzlohnsteuerkarte mit den gleichen Eintragungen der Gemeinde wie auf der verlorenen Lohnsteuerkarte
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

keine

Sonstiges
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Sonstiges

Als beschäftigte Person, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander bezieht, können Sie bei dem Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag ermitteln und als ELStAM bilden lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt.

In gleicher Höhe wird bei dem ersten Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag ermittelt und als ELStAM gebildet, der ggf. mit einem bereits ermittelten oder noch zu ermittelnden und als ELStAM gebildeten Freibetrag zu verrechnen ist.

Möchten Sie vermeiden, dass durch den korrespondierenden Hinzurechnungsbetrag vom Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis Lohnsteuer zu erheben ist, sollten Sie den Freibetrag begrenzen, und zwar auf die Differenz zwischen dem Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis und dem Betrag, bei dem unter Berücksichtigung der maßgebenden Steuerklasse für dieses Dienstverhältnis erstmals Lohnsteuer anfallen würde.

Verwenden Sie dafür das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Es steht Ihnen auch im Internet zum Download zur Verfügung. Siekönnen den Antrag im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich bei Elster einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
  • Einkommensteuergesetz (ESTG)
  • § 39 und § 39e (EStG) Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen
Verwandte Dienstleistungen
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