Dienstleistungen A-Z

Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Team
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Team
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

Formulare & Online-Prozesse
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Formulare & Online-Prozesse
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Lauchringen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. 

Nach Prüfung, ob es sich tatsächlich um ein Fundtier handelt, wird die Gemeinde für eine ordnungsgemäße Unterbringung an einer geeigenten Stelle sorgen.

 

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Für die Fundanzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.

Die Kosten für Unterbringung und Pflege des Tieres trägt die Gemeinde.
Bei Abholung des Tieres wird eine Pauschale von 16,00 Euro zggl. Unterbringungskosten fällig.

 

 

 

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Verwandte Dienstleistungen
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Verwandte Dienstleistungen