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Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

Voraussetzungen
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Voraussetzungen
  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

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Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der Gemeinde festgelegten Verteilungsmaßstab (in der Regel eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche).

Der Beitragssatz pro Maßstabseinheit wird von der zuständigen Gemeinde in der Satzung festgesetzt.

Auszug aus der Abwassersatzung:
§ 32 Beitragssatz

Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen aus:
Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25)
1. für den öffentlichen Abwasserkanal                                 3,85 EUR
2. für den mechanischen / biologischen Teil des Klärwerks   2,17 EUR


Die Beiträge für Grundstücksanschlüsse an Wasserversorgungseinrichtungen sind der Wasserversorgungssatzung zu entnehmen.

Sonstiges
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Sonstiges

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Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)

  • § 20 Beitragserhebung
  • § 21 Beitragsschuldner
  • § 25 Vorauszahlungen
  • § 31 Beitragsbemessung
  • § 32 Entstehung der Beitragsschuld
  • § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
  • Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt
Satzungen
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Satzungen
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Verwandte Dienstleistungen
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