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Denkmalbuch - Einsicht nehmen

Eine Eintragung in das Denkmalbuch schützt Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.

Hinweis: Ob ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, stellt die Denkmalschutzbehörde in einem eigenen Verfahren fest. Liegen die Voraussetzungen vor, trägt sie es in das Denkmalbuch ein.

Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen.

zuständige Stelle
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zuständige Stelle

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um das Denkmalbuch einsehen zu dürfen. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Eigentümerin und Eigentümer des Kulturdenkmals oder
  • an einem Kauf eines Kulturdenkmals interessierte Personen.

Auch ein wissenschaftliches Interesse kann ausreichen.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie müssen die Einsicht in das Denkmalbuch bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
  • Reisepass oder Personalausweis
  • wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer sind: zusätzlich
    • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt

Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, lassen Sie sich von der Eigentümerin oder vom Eigentümer die Zustimmung zur Einsichtnahme schriftlich bestätigen.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Einsicht in das Denkmalbuch können Sie beim Regierungspräsidium in Freiburg nehmen.
Die Abteilung "Referat 21" - Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz führt das Denkmalbuch.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Homepage: www.rp-freiburg.de
E-Mail: pressestelle(at)rpf.bwl.de

Telefon-Nr.: 0761 208-0
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