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Haushaltsplan

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages 
    a) der Einnahmen und der Ausgaben
    b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen
    c) die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
    Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze

Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.


Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:

Neben dem Haushaltsplan stellt die Gemeinde für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung je einen eigenen Wirtshaftsplan auf.
Darin sind die Einnahmen und Ausgaben sowie der geplante Gewinn oder Verslust enthalten, die vorgesehenen Kreditaufnahmen und der Höchstbetrag der Kassenkredite.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne werden in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm sind ersichtlich:

  • die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes
    (Verwaltungshaushalt)
  • die vorgesehenen Ausgaben für Investitionen und deren Finanzierung
    (Vermögenshaushalt)
  • der Stellenplan
  • eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre
  • ein Erläuterungsbericht (Vorbericht)
Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Den aktuellen Haushaltsplan der Gemeinde Lauchringen zum downloaden finden Sie hier.
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu