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Hinweise zu Halloween
vom 27.10.2023
Teaserbild "Süßes oder Saures"

heißt es am 31. Oktober wieder an vielen deutschen Haustüren. Denn der ursprünglich keltische Brauch "Halloween" wird auch bei uns immer beliebter. In der Nacht von 31. Oktober auf den 1. November sieht man schaurig gekleidete Gestalten durch die Dunkelheit von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten bitten. Außerdem werden Häuser und Gärten mit Kürbisköpfen geschmückt.

Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt. Damit aus dem Halloween-Schabernack jedoch keine teure Überraschung wird, möchten wir einige Hinweise geben.

Ein Spaß geht immer dann zu weit, wenn andere zu Schaden kommen. So verbietet etwas die Straßenverkehrsordnung, Gegenstände "in den öffentlichen Verkehrsraum" zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Wer beim Streiche spielen fremdes Eigentum beschädigt, macht sich der Sachbeschädigung strafbar. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern oder anderen Gegenständen beworfen werden.

Leider mussten wir die vergangenen Jahre feststellen, dass manchmal, vielleicht aus Leichtsinn, Übermut oder wegen alkoholbedingter Fehleinschätzung, einigen die Kenntnis über den Unterschied zwischen Scherz und Straftat abhandengekommen ist.

Bitte suchen Sie deshalb im Vorfeld das Gespräch mit Ihren Kindern und informieren Sie über die geltenden Regeln.