Aktuelles

Zurück zur Übersicht
Ausweisdokumente für Kinder
vom 31.10.2023
Teaserbild Wegfall des Kinderreisepasses

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig.
Aufgrund einer Gesetzesänderung der Budesregierung wird nun jedoch des bisherige Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Nun brauchen alle Kinder, sobald es in Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

Ab dem 01.01.2024 können also keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Die bislang beantragten und ausgestellten Kinderreisepässe sollen bis zum eingedruckten Datum gültig sein.

Künftig bestehen nach Gültigkeitsablauf folgende Möglichkeiten zur Ausstellung von Reisedokumenten für Kinder:

  • Personalausweis unter 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit, 22,80 €
  • Reisepass unter 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit, 37,50 €

Bei der Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Zustimmungserklärung beider Elternteile
  • akueller Kinderreisepass/ggf. weiteres Ausweisdokument oder aktuelle Geburtsurkunde
  • aktuelles Biometrisches Lichtbild

Bitte beachten Sie, dass bei jeder Antragstellung Ihr Kind persönlich anwesend sein muss.