Virtuelles Sozialamt

Schwerbehindertenausweis
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Zuständig:
Herr Preiser, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 31
Vertretung:
Frau Wölm, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 32

  1. Auskunftserteilung
  2. Zusendung von Antragsformularen für Erst- oder Erhöhungsantrag und eines Merkblattes.
Ärztliche Atteste können dem Antrag beigefügt werden. Der Hausarzt wird jedoch nochmals vom
Landratsamt angeschrieben.

Auf Wunsch werden die Anträge weitergeleitet an:

Landratsamt Waldshut
Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751/86-0

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