Obwohl viele Menschen den Gedanken an den Tod verdrängen, ist es sinnvoll schon zu Lebzeiten bestimmte Fragen zu klären, die in diesem Zusammenhang entstehen. Die diesbezüglich getroffenen Entscheidungen sollten mit nahestehenden Personen besprochen und auch eventuell schriftlich niedergelegt werden.
Eine schriftliche Erklärung sollte zusammen mit den persönliche Unterlagen (Stammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde o.ä.) aufbewahrt werden. Eine Hinterlegung im Testament ist nicht sinnvoll, da dieses meist erst nach der Beisetzung geöffnet wird.
Nachfolgend erhalten Sie einige Hilfestellungen, zu Fragen die in diesem Zusammenhang möglicherweise auftreten können:
a) Wahl der Bestattungsart
Jeder sollte sich rechtzeitig überlegen, ob er in einem Sarg bestattet werden möchte, oder ob eine Urnenbeisetzung gewünscht wird. Beide Bestattungsarten sind rechtlich gleichgestellt.
b) Wahl der Grabart
Auf den Lauchringer Friedhöfen bestehen folgende Möglichkeiten für die Wahl der Grabstätte:
Erdgräber für Erdbestattungen mit einem Sarg:
- Einzelgrab für Erwachsene
- Doppelgrab für Erwachsene
- Kindergrab
Urnengräber:
- Urnenerdeinzelgrab
- Urnenerddoppelgrab
- Urneneinzelgrab unter Grabplatte
- Urnendoppelgrab unter Grabplatte
- Urnenwand
- anonymes Urnensammelgrab
Bei Kaufgräbern können die Hinterbliebenen nach Ablauf der Ruhefrist entscheiden, ob das Grab weiterhin bestehen bleiben soll, also das Nutzungsrecht verlängert wird, oder ob das Grab eingeebnet werden soll.
c) Grabpflege
Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und gepflegt sein. Die sich hieraus ergebende Pflicht zur Grabpflege hat der für die Grabstätte Verantwortliche zu erfüllen. Mittlerweile besteht bei vielen Gärtnereien die Möglichkeit Grabpflegeverträge abzuschließen, falls die Angehörigen die Grabpflege nicht alleine übernehmen können.
Was bei einem Sterbefall zu tun ist:
Bei jedem Sterbfall müssen die Angehörigen des Verstorbenen einen Arzt herbeirufen und ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses überführt dann den Verstorbenen zum Friedhof bzw. ins Krematorium. In Übereinstimmung mit dem Geistlichen bzw. mit der Friedhofsverwaltung wird der Termin für die Beisetzung festgelegt. Der Bestatter übernimmt des Weiteren, wenn dies gewünscht wird
- die Anmeldung des Todesfalles beim Standesamt
- die Anzeige des Sterbefalles bei Versicherungen
- ggf. Einziehung von Versicherungsleistungen
- Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen
Bei unnatürlichem Tod ist die Kriminalpolizei zu verständigen.
Dem Standesamt sind folgende Unterlagen ggf. über den Bestatter vorzulegen:
- Todesbescheinigung des Arztes
- bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. Fam.Buch-Abschrift (in der Regel sind diese Urkunden im Familienstammbuch enthalten)
- bei Verwitweten: Gleiches wie bei Verheirateten, zusätzlich jedoch noch eine Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei Geschiedenen: Gleiches wie bei Verheirateten, zusätzlich jedoch noch das rechtskräftige Scheidungsurteil
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
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