Virtuelles Wahlamt

Landtagswahlen - Die Wahlbenachrichtigung
[Zurück zur Landtagswahl]   [Zurück zur Übersicht]

Die Wahlbenachrichtigung



Haben Sie eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten?

  • Die Wahlbenachrichtigung bestätigt Ihnen, dass Sie wahlberechtigt sind und ins Wählverzeichnis eingetragen wurden.
  • In der Wahlbenachrichtigung ist neben anderen Informationen auch die Anschrift Ihres Wahllokales genannt. Dort können Sie am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr Ihre Stimme abgeben.
  • Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mit, das erleichtert die Stimmabgabe. Ihren Ausweis oder Pass müssen Sie auch bei sich haben.
  • Die Wahlbenachrichtigung enthält den vorgedruckten Briefwahlantrag mit Ihren persöhnlichen Daten.
  • Wenn Sie glauben wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, muss sofort geprüft werden, ob Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Denn wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, darf nicht wählen.
  • Wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung gegen Vorlage seines Ausweises oder Passes im Wahllokal wählen.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unser Wahlbüro
[Zurück zur Landtagswahl]   [Zurück zur Übersicht]