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Landtagswahlen - Alles über Briefwahl
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Alles über Briefwahl



Benötigen Sie Briefwahlunterlagen?

  • Wer sein Wahllokal aus wichtigem Grund nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl.
  • Briefwahlunterlagen können Sie per Post, FAX, E-Mail, über das Online-Formular oder persönlich persönlich auf dem Bürgerbüro anfordern.
  • Der Briefwahlantrag ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt. Ihre persönlichen Daten sind auf der Adressenseite bereits eingedruckt. Bitte schreiben Sie gut leserlich und möglichst in Druckschrift.
    Wichtig: Vergessen Sie die Unterschrift nicht!!
  • Frankieren Sie bitte den Antrag ausreichend und senden Sie diesen an das Wahlbüro.
  • Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen dann per Post zu. Auf Wunsch auch an eine andere Adresse, wenn Sie dies im Antrag angeben. Briefwahlunterlagen dürfen leider nicht telefonisch beantragt werden. Sie können den Antrag aber per FAX schicken: Wahlbüro Dort können Sie den Antrag auch persönlich abgeben. Wer persönlich kommt, kann während der Öffnungszeiten auch sofort wählen.
  • Wenn Sie ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen, muss jeder E-Mail-Antrag folgende Angaben enthalten:
    Den Grund der Antragstellung: Als Gründe kommen in Betracht: Auswärtiger Aufenthalt am Wahltag aus wichtigem Grund, Krankheit, hohes Alter, Gebrechlichkeit und Wohnungsverlegung in einen anderen Wahlbezirk.
    Vorname, Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (wie auf der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt).
    Wahlbezirksnummer: Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen, die jede/jeder Wahlberechtigte erhält, der/die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
    Wählernummer: Auch die Wählernummer ist der Wahlbenacherichtigungskarte zu entnehmen.
    Geburtstag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • E-Mail-Anträge können nur für eine Person gestellt werden.
  • Übermitteln Sie Ihre E-Mail bitte unverschlüsselt an das Wahlbüro. Wenn Sie dies ablehnen, richten Sie ihren Antrag stattdessen per Post oder Telefax an das Wahlbüro.
  • Bitte beantragen Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig. Zeit ist knapp bei diesem Geschäft. Aufgrund gesetzlicher Fristen stehen die Stimmzettel erst etwa 4 Wochen vor der Wahl zur Verfügung. Erst danach können Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Bitte bedenken Sie, dass für den Antrag, die Übersendung der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung des Wahlbriefes mit dem ausgefüllten Stimmzettel per Post drei Wege erforderlich sind.
  • Anträge müssen bis spätestens am Freitag vor der Wahl um 18 Uhr im Wahlbüro eingehen.
  • In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann der Antrag noch am Samstag vor der Wahl bis 12 Uhr und am Wahltag bis 15 Uhr gestellt werden. Die Voraussetzungen sollten vorher telefonisch mit dem Wahlbüro abgeklärt werden.
  • Wenn Sie für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen wollen, benötigen Sie dessen unterschriebenen Briefwahlantrag oder eine schriftliche Antragsvollmacht. Informationen dazu erhalten Sie auf dem Bürgerbüro.
  • Briefwahlunterlagen dürfen dem Wahlberechtigten grundsätzlich nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Antragsvollmacht zulässig. Dies gilt auch für Angehörige. . Informationen dazu erhalten Sie auf dem Bürgerbüro

So wählen Sie per Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen besten aus:

  • dem Wahlschein,
  • einer Information für Briefwähler auf der Rückseite des Wahlscheines,
  • dem Stimmzettel,
  • dem Wahlumschlag für den Stimmzettel und
  • einem roten Briefumschlag für die Einsendung dieser Unterlagen.
Wahlumschlag
  • Das Ausfüllen ist sehr einfach und auf der Rückseite des Wahlscheines genau erklärt. Auch bei der Briefwahl müssen Sie persönlich wählen! Nur wer wegen körperlichen Gebrechen nicht in der Lage ist, darf sich einer Hilfsperson bedienen. Auf dem Wahlschein dürfen Sie die Unterschrift nicht vergessen, sonst wird der Wahlbrief bei der Auszählung nicht gewertet.
  • Bitte senden Sie den roten Wahlbrief so rechtzeitig ab, dass er spätestens am Wahltag 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlage angegebenene Adresse eingegangen ist. Er wird von der Post portofrei befördert. Wenn Sie spät dran sind und ganz sicher gehen wollen, sollten Sie ihn rechtzeitig persönlich in den Hausbriefkasten des Empfängers einwerfen.
  • Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in Ihrem Briefwahlunterlagen können Sie aber auch in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

 

 Formular zur Briefwahl

Das Formular zur Beantragung des Wahlscheines für die Briefwahl finden Sie hier....

Bitte beachten Sie, dass dieser Link nur bis zum 25.09.2021 12 Uhr freigeschaltet ist.

 

Weitere Informationen erteil Ihnen gerne das Wahlbüro.

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