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Landtagswahlen - Landtag von Baden-Württemberg und das Wahlverfahren
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Der Landtag von Baden-Württemberg und das Wahlverfahren



  • Der Landtag


    Das  Ergebnis der Landtagswahl vom 13. März 2016 in Baden-Württemberg finden Sie hier...


    Was sind die Aufgaben des Landtags?
    Zentrale Aufgaben des Landtages sind die Gesetzgebung sowie die Wahl des Ministerpräsidenten, die Bestätigung der Minister und die Kontrolle der Landesregierung. Die Abgeordneten wählen auch die Richter des Staatsgerichtshofs, der über die Auslegung der Landesverfassung entscheidet. Der Landtag beschließt darüber, wofür und wie viel Geld Baden-Württemberg ausgibt. Das Etat- oder Haushaltsrecht wird deshalb oft als das "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet. Zum Etat- oder auch Budgetrecht des Landtags gehört neben der Bewilligung des Haushalts auch die Kontrolle über dessen Umsetzung. Geprüft wird, ob die staatlichen Einrichtungen ihre finanziellen Mittel angemessen verwendet haben.

    Wer sitzt im Landtag?
    Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen, die in 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber gewählt werden. Abgeordnete des Landtages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Abgeordnete können ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler oder durch Ausschluss aus der Fraktion. Niemand darf daran gehindert werden, ein Landtagsmandat anzunehmen.

    Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?
    Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Baden-Württemberg ist für die Landtagswahl in 70 Wahlkreise eingeteilt. Die Parteien und auch Wahlberechtigte können vor der Wahl in einem gesetzlich geregelten Verfahren Wahl-kreisbewerberinnen und -bewerber als Kandidaten aufstellen. Der Kreiswahlausschuss lässt die form- und fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge zu. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden öffentlich bekannt gemacht und in den Stimmzettel aufgenommen.

    Der Landtag wird in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

    Der Wahlkreisbewerber mit den meisten Stimmen ist direkt in den Landtag gewählt (Mehrheitswahl). Die anderen 50 Sitze im Landtag werden nach dem Stimmenverhältnis im Land (Prinzip der Verhältniswahl) auf die Parteien und deren nicht direkt gewählten Bewerberinnen und Bewerber verteilt. Auf die nach der Gesamtstimmenzahl errechnete Abgeordnetenzahl für eine Partei, wird die Zahl der direkt gewonnenen Sitze angerechnet, danach verbleibende Sitze werden aus den nicht direkt gewählten Wahlkreiskandidaten besetzt. Dabei werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erreicht haben. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Stimmenanteil Sitze zustehen, entstehen zusätzliche Sitze. Für diese ?Überhangmandate? erhalten die anderen Parteien einen Verhältnisausgleich, so genannte ?Ausgleichsmandate?. Durch den Verhältnisausgleich hat der Landtag von Baden-Württemberg in der laufenden Legislaturperiode 143 Abgeordnete. Bei der Sitzverteilung spielen die Wahlkreisergebnisse der nicht direkt gewählten Kandidaten und die Verteilung der Stimmen auf die vier Regierungsbezirke eine komplizierte und wichtige Rolle.

    Sitzverteilung des 16. Landtages gewählt am 13. März 2016:

    Partei / Einzelbewerber Sitzzahl Stimmenanteil
    Bündnis 90 / Die Grünen 47
    30,3 %
    CDU 42 27,0 %
    FDP 12 8,3 %
    SPD 19 12,7 %
    AfD 23
      15,1 %

  • Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unser Wahlbüro

Informationen zur Wahl am 14.03.2021 finden Sie auf dem neuen Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: http://www.landtagswahl-bw.de

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